4. Umsetzungsphase

Phase 4 des 5-Phasen-Modells
Nun geht es um die Umsetzung der von Ihnen gemeinsam getroffenen Entscheidungen. Jetzt müssen Ausschreibungen getätigt, Absprachen getroffen und Zeitpläne erstellt werden. Auch in dieser Phase ist ein regelmäßiges Zusammenkommen des Essensgremiums unumgänglich. Je nach Thema und Diskussionsgegenstand müssen besonders jetzt mehr denn je auch die betroffenen Fachexperten (Architekten, Küchenplaner,...) an den Sitzungen des Essensgremiums teilnehmen. Falls eine vorhandene Schulverpflegung z. B. durch Renovierungsmaßnahmen zum Erliegen kommt, müssen rechtzeitig Provisorien organisiert werden.

Das Leistungsverzeichnis

Nachdem man sich in der Entscheidungsphase über die gemeinsamen Wünsche und Bedürfnisse einig geworden ist, folgt nun eine der wichtigsten Herausforderungen für eine langfristig erfolgreiche Schulverpflegung: Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses.
Das Leistungsverzeichnis sollte vorerst Bestandteil der Ausschreibung des Trägers für die Verpflegungsanbieter sein und später ein verbindlicher Teil des Vertrages werden.
Bei der Erstellung eines individuell auf die Schule zugeschnittenen Leistungsverzeichnisses werden unter anderem auch Entschlüsse der Entscheidungsphase mit aufgenommen, wenn deren Umsetzung spezifische Leistungen des Verpflegungsanbieters erfordern.
Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Bayern bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Leistungsverzeichnis online zu erstellen:

Grafik LV-Generator
Der Leistungsverzeichnis-Generator führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Anforderungskriterien und erstellt am Ende Ihren individuellen Leistungskatalog.
Wichtig ist, dass die für die Schule bedeutsamen Anforderungen, z. B. bezüglich der verwendeten Lebensmittel, messbar und prüfbar in das Verzeichnis niedergeschrieben werden.

Leistungsverzeichnis-Generator Externer Link

Beispiel: "Für einen Zeitraum von 20 Verpflegungstagen sind nachfolgende Kriterien zu erfüllen. Bei mehreren Menülinien sind die Anforderungen für jede Menülinie zu erfüllen [3]:

  • 20x Trink- oder Mineralwasser
  • Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln: 20 x abwechselnd
    • Speisekartoffeln
    • Parboiled Reis
    • Teigwaren, Brot, Brötchen und andere Getreideprodukte, davon mind. 4x Vollkornprodukte, max. 4 x Kartoffelerzeugnisse
  • 20x Gemüse, Hülsenfrüchte oder Salat, davon mindestens 8 x Rohkost oder Salat
  • Mindestens 8 x Obst
  • Mindestens 8x Milch oder Milchprodukte
  • Fleisch: maximal 8 x, davon maximal 4 x Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren
  • Seefisch; mindestens 4 x
  • Maximal 2 Ei-Gerichte
  • Verbleibende Gerichte: 6 x
    • maximal 2 x süßes Hauptgericht
    • mindestens 4x ein vegetarisches Gericht auf der Basis von Kartoffeln, Getreideprodukten und Gemüse/Rohkost
Literatur:
[3] Deutsche Gesellschaft für Ernährung „Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“, 3. Auflage (2011)